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Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der bu.s microfilmdienst GmbH.

Das Zustandekommen, die Gestaltung und die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit uns werden ausschließlich durch die nachstehenden Bedingungen bestimmt, die der Auftraggeber mit Auftragserteilung vorbehaltlos anerkennt.

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1. Angebot/Vertragsschluss

1.1. Das Vertragsverhältnis mit uns kommt erst zustande, wenn uns zugegangene Bestellungen/Aufträge schriftlich bestätigt oder die vom Kunden bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht wurden. Dies gilt bei Ergänzungen oder Änderungen entsprechend. Mündliche Nebenabreden haben nur dann verbindliche Geltung, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

1.2. An allen von uns gelieferten Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere Zustimmung dürfen diese in keiner Weise anderweitig genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

1.3. Für die für den Kunden zu vervielfältigenden Stücke garantiert der Kunde, dass er das Urheberrecht daran besitzt. Damit gibt er die Erklärung ab, dass er uneingeschränkt berechtigt ist, uns mit der Speicherung, Vervielfältigung und sonstigen Bearbeitung zu beauftragen. Der Kunde stellt uns damit von allen Ansprüchen Dritter, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, die mit der beauftragten Bearbeitung in Zusammenhang stehen, frei.

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2. Software/Beraterleistungen

2.1. Bei Verträgen, die Software- oder Beraterleistungen (mit-) beinhalten, ist vor Erbringung dieser Leistung, spätestens jedoch in der ersten Leistungsphase von beiden Partnern ein Pflichtenheft als Grundlage der dann zu erbringenden Leistungen zu vereinbaren. Dies gilt bei Änderungen oder Ergänzungen derartiger Verträge entsprechend.

2.2. Bei Serien- und Standardsoftware gilt unsere Lieferspezifikation als Pflichtenheft im Sinne vorstehenden Absatzes. Dies gilt ebenfalls für Eigenentwicklungen, die in Form von Lizenzen vertrieben werden.

2.3. Die Eigentums- und Urheberrechte an allen organisatorischen Unterlagen, Systemen, Programmen, Vordruckentwürfen und Datenträgern, die von uns entwickelt und bereit gestellt werden, verbleiben bei uns. Unser Kunde erhält das Nutzungsrecht ausschließlich zu eigenen Zwecken nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages.

2.4. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Aushändigung der Programmunterlagen der Anwendersoftware, sofern diese speziell für ihn entwickelt worden ist, er die vollen Projektierungs-, Programmier-, Datenerfassungs- und sonstigen Leistungskosten gezahlt hat und insoweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart worden ist.

2.5. Die uns zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten verwahren wir mit eigenüblicher Sorgfalt, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, uns übergebene Daten zum Zwecke der Rekonstruierung bei sich zu verwahren oder nach individueller Absprache mit dem Kunden diese zum Zweck der Rekonstruierung bei uns zur Aufbewahrung zu übergeben.

2.6. Sinngemäß gelten die Bedingungen zu Ziffer 2.5. auch für alle anderen Dienstleistungen, die von uns erbracht werden.

2.7. Nach dem Stand der Technik ist es unmöglich, Computer-Programme so zu entwickeln und einzusetzen, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung ist daher nur, dass die Software im Sinne der Programmbeschreibung/Pflichtenheft grundsätzlich brauchbar ist. Darüber hinausgehende Programmfunktionen und -ergänzungen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.

2.8. Sofern nicht schriftlich zugesichert, wird keine Gewähr für die Kompatibilität gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarekomponenten übernommen.

2.8.1 In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpakten beiliegenden Lizenzbedingungen. Liegen einem von uns geliefertem Produkt eines Drittherstellers (insbesondere aus dem Ausland) Lizenzbedingungen von uns bei, so gelten bei abweichenden Direktiven unsere Bestimmungen.

2.8.2. Durch Öffnen der versiegelten Produktpackung werden die Lizenzbedingungen anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.

2.8.3. Soweit unsere Leistung sich auf die bloße Vermittlung von fremdentwickelter Software eines Drittherstellers oder sonstigen Drittanbieters bezieht, gelten in Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters. Bei abweichenden Direktiven gelten unsere Bedingungen.

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3. Preisgestaltung/Preise

3.1. Unsere Angebote und Kostenvorschläge verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, freibleibend.

3.2. Für die Ausführung von Arbeiten und Lieferungen gilt unsere jeweils aktuelle Preisliste, an die wir längstens 4 Wochen gebunden sind. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

3.3. Alle Preise verstehen sich netto in Euro ab dem Standort unserer für die Auftragserteilung zuständigen Betriebsstätte ausschließlich Verpackung und sonstiger Nebenkosten (z.B. Installation und Inbetriebsetzung sowie Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe).

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4. Zahlungsbedingungen

4.1. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Datum unserer Rechnungen ohne jeden Abzug zu leisten, sofern sie fällig sind und nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

4.2. Ist ausnahmsweise eine Zahlung gegen Rechnung nicht vereinbart, besteht für uns die Berechtigung, die Ware ausschließlich gegen Barzahlung auszuhändigen bzw. gegen Nachnahme zu versenden.

4.3. Ohne anderslautende ausdrückliche Vereinbarung sind jegliche Rechnungsabzüge ausgeschlossen.

4.4. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

4.5. Wir sind berechtigt, Kaufleuten vom Fälligkeitstage an und sonstigen Kunden ab Verzug Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

4.6. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.

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5. Abtretung/Zurückbehaltung/Aufrechnung

5.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus Verträgen mit uns ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte zu übertragen.

5.2. Wegen etwaiger Gegenansprüche (auch aus früheren Geschäften oder anderen Geschäften einer laufenden Geschäftsverbindung) darf der Kunde seine Leistungen nur im Rahmen des gesetzlich zulässig Beschränkbaren verweigern oder zurückbehalten Er darf mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese Gegenansprüche von uns nicht bestritten wurden und fällig sind oder in Rechtskraft erwachsen festgestellt.

5.3. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

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6. Lieferfristen/Liefertermine/Lieferzeiten/Lieferumfang

6.1. Die von uns angegebenen Fristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, vor Schaffung aller sonstigen erforderlichen Voraussetzungen und Eingang fälliger Zahlungen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs bestehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

6.2. Angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind, wobei das zu Ziffer 6.1. Vereinbarte entsprechend gilt.

6.3. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung/Leistung oder Nachlieferung/-leistung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf grobem Verschulden unsererseits. Im Übrigen gilt der Abschnitt „Haftung“ (Ziff. 11) entsprechend.

6.4. Für den Fall, dass Abholung des Auftrages durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren nur an die vom Auftraggeber genannten Personen oder an den Inhaber der von uns erteilten Auftragsbestätigung. Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Kosten und Gefahr des Bestellers, wobei der Auftragnehmer berechtigt ist, die ihm entstehenden Sachkosten einschließlich der Kosten für Verpackungsmaterial, Verpackungszeit etc. zum Selbstkostenpreis weiter zu belasten.

6.5. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

6.6. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf die Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern de Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

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7. Annahme/Abnahme

7.1. Der Kunde hat die Lieferung/Leistung unverzüglich nach Aufforderung durch uns an- bzw. abzunehmen.

7.2. Nimmt der Kunde die Lieferung/Leistung nicht an/ab, sind wir berechtigt, nach Setzung einer Frist von 10 Tagen die Erfüllung des Vertrages zu verweigern oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und zwar Ersatz des entstandenen Schadens oder ohne Nachweis eines Schadens 10% des vereinbarten Preises, wobei dem Besteller vorbehalten bleibt, den Nachweis eines tatsächlich geringeren Schadens zu führen. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller von dem erteilten Auftrag unberechtigt zurücktritt.

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8. Erfüllungsort/Gefahrübergang

8.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Firmensitz bzw. der Standort der Niederlassung. Dieser ist derzeit Köln.

8.2. Die Gefahr geht in allen Fällen mit der An- bzw. Abnahme bei Lieferung spätestens jedoch mit Verlassen des Standortes, der für die Auftragsdurchführung verantwortlich ist, auf unseren Kunden über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.

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9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns erbrachten Leistungen, Bearbeitungen und Lieferungen sowie eingebauten Gegenständen bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher aus diesem Vertrag und aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden Forderungen vor, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstehen oder bereits entstanden waren.

9.2. Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung im Rahmen von verlängertem Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit diese im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden. Das Eigentum an der Vorbehaltsware darf der Kunde auf seine Abnehmer erst nach vollständiger Tilgung unserer Forderung übertragen.

9.3. Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltswaren nimmt der Kunde für uns vor. Bei einer Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden, erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die aus der Verarbeitung entstehende Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

9.4. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Bestellter uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

9.5. Der Kunde tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten, sowie etwaige Ansprüche gegen seinen Versicherer als Sicherheit im Voraus hiermit an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Vereinbarung, verkauft, so sind die Forderungen und Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.

9.6. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen trotz Abtretung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen.

9.7. Kommt der Kunde mit seine Zahlungspflicht in Verzug, oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig.

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10. Gewährleistung

10.1. Obwohl alle Aufträge von uns mit der gebotenen Eigensorgfalt und höchster Gewissenhaftigkeit ausgeführt werden, sind unvertretbare Qualitätsschwankungen bzw. Abweichungen unvermeidbar und daher von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Dabei handelt es sich um folgende:

Naturgegebene und unbeeinflussbare Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität;

Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen;

Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse wie Witterung, Licht,Feuchtigkeit oder Chemikalien eintreten, soweit sie nicht durch unsachgemäße Bearbeitung, Lagerung oder Behandlung durch uns verschuldet sind;

materialbedingte Farb- und Tonerwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen bei Aufzieh-, Versiegelungs- sowie Laminierarbeiten, soweit sie nicht von uns durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit hervorgeführt wurden;

Veränderungen des Endproduktes, die auf Verschleiß, Zeitablauf sowie auf den Einfluss von Licht, Wärme, Chemikalien etc. zurückzuführen sind.

Die vorstehende Auflistung ist beispielhaft. Der Gewährleistungsausschluss bezieht sich auch auf den vorstehenden Fallgestaltungen entsprechende Fälle.

10.2. Für Mängel an gelieferten Gegenständen oder erbrachten Leistungen, die uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich vom Kunden angezeigt oder nachweisbar auf von uns zu vertretende Material- und Konstruktionsfehler oder sonstige fehlerhafte Leistungen zurückzuführen sind, leisten wir in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfreie Gegenstände oder Ersatzteile nachliefern. Zur Rückgängigmachung des Vertrages oder zur Herabsetzung der Vergütung ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden unter angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist. Andere Ansprüche des Kunden wegen Mängel, insbesondere auch wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Im Übrigen gilt der Abschnitt „Haftung“ (Ziff. 11) entsprechend.

10.3. Erhebt der Kunde Gewährleistungsansprüche, ist er verpflichtet, die beanstandete Ware sowie die zugrunde liegenden Originale zur Prüfung durch uns oder einen von uns zu benennenden Sachverständigen zur Verfügung zu stellen.

10.4. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind wir nur nach Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils der fälligen Zahlung verpflichtet. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

10.5. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, sofern die gelieferten Gegenstände und erbrachten Leistungen verändert, unsachgemäß behandelt, be- oder verarbeitet oder in einem von uns für die Betreuung nicht autorisierten Betriebe installiert, instandgesetzt, gewartet oder gepflegt werden. Zur Sachgemäßen Behandlung gehört u.a. die erforderliche und vom Kunden nachzuweisende Einhaltung unserer Liefer- und Wartungsvorschriften.

10.5. Die zur Ermöglichung der Nachbesserungen außerhalb unserer Niederlassung erforderlichen Aufwendungen (z.B. für Aus/Einbau anderer Teile) gehen zu Lasten des Kunden. Etwaige Transport/Reisekosten im Zusammenhang mit Nachbesserungen/Nachlieferungen tragen wir im kaufmännischen Geschäftsverkehr bis zu einer Gesamtstrecke von 200 km. Alle anderen Kosten für Transport, Beförderung, Übernachtung, Verpflegung und Reisezeit und die damit verbundenen Nebenkosten, Gebühren und Abgaben gehen im kaufmännischen Verkehr zu Lasten des Kunden.

10.6. Die Rücknahme von elektrischen und elektronischen Komponenten ist ausgeschlossen. Die Rücknahme anderer Teile ist in Ausnahmefällen gegen eine Mindestbearbeitungsgebühr von 15% des Wertes möglich.

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11. Haftung

11.1. Soweit in diesen Bedingungen oder den Einzelverträgen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind gegen uns und unsere Mitarbeiter gerichtete Schadensersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, sofern uns nicht ein grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur für grobes Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter und unserer Erfüllungsgehilfen.

11.2. Falls eine beratende Tätigkeit nicht ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist, ist jede Haftung unsererseits hierfür, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11.3. Soweit gesetzlich zulässig, haften wir und unsere Mitarbeiter nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden und andere mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten.

11.4. Für den Verlust oder Beschädigung von an uns übergebenen Originalen beim Transport, durch beauftragte des Lieferers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen, soweit eine Haftung nach diesen Bedingungen gegeben ist, wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrag von höchstens 7.500,00 € nach Maßgabe eines seitens des Fachverbandes Reprografie e.V. abgeschlossenen Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch gegen den Fachverband Reprografie e.V. oder den Versicherer unmittelbar sind ausgeschlossen.

11.5. Zum Schutze gegen die Folgen vorstehender Haftungsausschlüsse und -begrenzungen raten wir dem Kunden, die entsprechenden Risiken ggf. selbst durch den Abschluss entsprechender Versicherungsverträge abzudecken.

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12. Geheimhaltung/Datenschutz

12.1. Beide Parteien haben alle Unterlagen und Informationen, die sie bei und in der Erfüllung eines Auftrages erhalten, so lange vertraulich zu behandeln, wie sie nicht allgemein bekannt geworden sind.

12.2. Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung eine Vertrages bestehen und sind bei zulässiger Weitergabe von Unterlagen und Informationen an Dritte auch diesen schriftlich aufzuerlegen.

12.3. Sämtliche uns zur Verfügung gestellten Daten sowohl bzgl. des Auftraggebers, des Rechnungsempfängers als auch des uns zur Verfügung gestellten Materials werden auf Datenträger erfasst, verarbeitet und gespeichert, soweit dies nach dem Datenschutzgesetz zulässig ist.

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13. Gerichtsstand, anwendbares Recht

13.1. Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten (auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks) ist unser jeweiliger Firmensitz bzw. der Sitz der Niederlassung. Dieser ist derzeit Köln. Unbeschadet davon sind wir auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

13.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Bestellter seinen Sitz im Ausland hat.

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14. Schlussbestimmung

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der jeweiligen Verträge nichtig, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen eine andere, dem Vertragszweck möglichst nahe kommende Vereinbarung zu treffen.

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